Gegendarstellung zu den Artikeln von Kerstin Lange vom 26.9. & 4.10.2023

 

In den o.g. Artikeln gibt es frei erfundene Aussagen und andere, die dringend der Richtigstellung bedürfen!

 

Warum „Ehrenvorsitzender“ in Anführungszeichen?

Weil es unehrenhaft ist, wenn man langjährige Weggefährten aufgrund unbelegter Vorwürfe öffentlich kritisiert, ohne vorher mit ihnen darüber gesprochen zu haben. Denn auf diese Weise werden leicht Unwahrheiten verbreitet, wie hier geschehen!

 

Am 14.3. habe ich Herrn Lohmann gefragt, was die Ausbaupläne machen und bekam die entrüstete Antwort: „Da hat doch jemand die Untere Naturschutzbehörde (UNB) eingeschaltet und die haben Bedenken gegen die Lage einer  Bahn, aber das Problem lösen wir.“

 

Wie die Gemeindeverwaltung das Problem zu lösen gedachte, erfuhr ich 2 Wochen später auf Nachfrage bei der UNB:

 

„Sehr geehrter Herr Held,

heute habe ich mit Herrn XXX telefoniert. Im Gespräch habe ich – ergänzend zu meiner Mail vom 30.1. – darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung der Boulebahnen im Trauf- und Wurzelbereich der Kastanien zu Schäden an den Bäumen führen würde und im Rahmen. einer Planung die Baumschutzsatzung der Gemeinde sowie die Eingriffsregelung einzuhalten und die UNB bei den Planungen einzubeziehen ist.

Er teilte mir daraufhin mit, dass derzeit keinerlei Erweiterungen der Bahnen vorgesehen sind und, sollte dies zukünftig der Fall sein, er die UNB frühzeitig einbeziehen werde, so dass es zu keinen Schäden an den Altbäumen komme.“

 

Kurz darauf erfuhren wir, dass im Arbeitseinsatzplan des SV der 3.5. als Tag für den Beginn der Arbeiten vorgesehen war, ohne dass die UNB eine Mitteilung erhalten hatte!

 

Nach Fertigstellung der neuen Boulebahnen bei der Feuerwehr, sollten wir eine Bahn vorzeitig zurückbekommen, da hinten eine Bahn mehr als geplant entstanden war. Am nächsten Tag revidierte er seine Aussage. Wir sollten nur ½ Bahn zurückbekommen, da doch nur 3 ½ Bahnen entstanden seien. Ich habe ihn gefragt, was der Unsinn solle, denn ich hatte längst 4 Bahnen gesehen, und welchen Sinn ½ Bahn machen würde! Zur Antwort bekam ich, dass diese Information von Andreas Watermann käme und er sie nur weitergegeben habe! 

Wollte er uns für dumm verkaufen? Es belegt eindeutig, dass er nie Mittler war, sondern nichts anderes, als das Sprachrohr von Andreas Watermann, das unreflektiert weitergibt, was ihm aufgetragen wird!

 

Nach einem weiteren Vorfall ähnlicher Art habe ich Herrn Lohmann gesagt, dass ich jegliches Vertrauen in seine Redlichkeit verloren habe und in Zukunft nur noch mit Frau Schwarzlaff als Vertreterin der Gemeindeverwaltung verhandeln werde.

 

Bevor wir den Fachanwalt für Mietrecht konsultiert haben, wurde deshalb Frau Schwarzlaff darüber informiert. Sie hat diesen Schritt und die Auswahl des Anwalts, ausdrücklich begrüßt und versichert, dass die Gemeinde seine rechtliche Bewertung anerkennen wird! Wir waren uns mit ihr einig darüber, dass nur in Kenntnis der rechtlichen Lage ein gerechter Kompromiss möglich ist!

Schließlich wurde uns vom Bürgermeister anfangs jedes Mitspracherecht über die Grundstücksnutzung abgesprochen und unsere Besitzrechte bestritten „da die Gemeinde Eigentümerin ist!“

Der Anwalt hat festgestellt, dass der Heimatverein „jede andere Nutzung des Außengeländes oder gar ein Betreten durch Dritte untersagen kann, da dem Verein rechtlich gesehen Alleinbesitz an dem Außengelände zusteht. ... Insofern ist die Gemeinde Auetal weiterhin verpflichtet, das Freigelände dem Verein vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen, mit den vorstehend aufgezeigten Rechten.“ 

Dieses Recht haben wir nie auch nur ansatzweise durchgesetzt oder angedroht! Wir waren immer auf einen Kompromiss und ein friedliches Miteinander aus!

 

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist, entgegen der Aussage des Bürgermeisters, laut Mietvertrag, frühestens zum 1.1.2026 möglich!

Die Aussage, dass wir eine Frist zur „Verscheuchung des SVH“ vom Museumsplatz gesetzt hätten stimmt nicht! Wir hatten Herrn Lohmann eine Frist gesetzt, die rechtliche Bewertung des Anwaltes anzuerkennen. 

Andernfalls würden wir den Anwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragen!

Alles andere ist eine Falschbehauptung von Herrn Lohmann! 

 

Der Anwalt hat uns empfohlen, die Rechnung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen und um die Erstattung des von uns bezahlten Betrages zu bitten. Dieser Empfehlung sind wir gefolgt!

 

Im SZ-Artikel vom 22.09. wird Herr Lohmann mit der Aussage zitiert, dass die rechtliche Einschätzung des Anwalts, dass mündlich vereinbarte Verträge heute noch gelten würden, stimme natürlich. Im „Mediationsgespräch“ am 6.4. hat er noch gesagt, dass er sich an die Zusagen Herrn Priemers nicht gebunden fühle! 

Also doch ein Erkenntnisgewinn aus der rechtlichen Bewertung des Fachanwaltes?!

 

Ja, es wurde eine Einigung über den Standort der Hütte erzielt! Unsere Bedingung war von Anfang an allerdings eine Lageskizze, die von allen 3 beteiligten Parteien unterzeichnet werden sollte. Dazu war der SVH allerdings nie bereit! Stattdessen wichen Gemeindeverwaltung und SVH vom vereinbarten und bereits vom Bauhof vorbereiteten Platz ab und verschoben den Standort um 3 Meter nach Osten, bis direkt an die Krone der westlichsten Eiche heran!

 

Im Ortstermin am 3.5. sagte die Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), das für das Anlegen der Sportanlage zwingend eine Genehmigung nach Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) §13ff erforderlich gewesen wäre und die Anlage auch der Baum- und Heckenschutzsatzung der Gemeinde Auetal widerspricht!

Wir haben nie mehr gefordert, als dass die Bouleanlage auf die genehmigungsfähige Größe zurückgebaut wird! 

Ich gehe davon aus, dass diese Forderung auch von der UNB gestellt werden wird!

 

Als ich Herrn Lohmann sagte, dass die Skizze des Außengeländes zu Herrn Priemers Brief an die Feuerwehr vermutlich nachträglich angefügt wurde, bezeichnete er das als böswillige Unterstellung. Als Gegenargument führte er an, dass beide mit dem selben Textmarker gekennzeichnet seien!

Am 11.9. schreibt er jedoch: „..die schriftlich fixierte Regelung des HVB Priemer aus dem Jahre 2013 mit der Jugendfeuerwehr Hattendorf samt damals durch die Verwaltung angehängter Flurmarkierungen...“ 

Nachträglich hinzugefügte Anlagen haben keinerlei Beweiskraft. Egal, ob sie nach 10 Minuten oder 10 Jahren hinzugefügt wurden! 

Ein Dokument, das eine Anlage benennt und zwei enthält, verliert seine Beweiskraft!

Eine verwaltungsinterne Regelung wie diese, kann keine Außenwirkung entfalten, also auch weder einen bestehenden noch einen zukünftigen Mietvertrag beeinflussen!

 

In den zurückliegenden Jahren haben wir allen Vereinen, der Gemeinde und anderen Gruppen, die Nutzung des Museumsplatzes, des Versammlungsraumes und der Toiletten gestattet. 

Ärger gibt es erst, seit der SVH große Teile des Platzes für sich alleine beansprucht und der Heimatverein und sogar die Gemeindeverwaltung sich mit eigenen Terminen nach ihnen richten sollen. Zuerst sollten ihren Ansprüchen unsere Parkplätze weichen, danach die Kastanien gefährdet werden.

 

Auch in diesem Jahr haben wir dem SV alle Veranstaltungen genehmigt und die uns nicht angekündigten weder behindert, noch verboten!

Andreas Watermann hat uns hingegen „auf unbestimmte Zeit das Betreten und die Nutzung vollständig untersagt. Veranstaltungen des Heimatvereins werden in Zukunft nicht mehr auf den Sportstätten stattfinden!“ Zur Erinnerung: Wir haben die Verfügungsgewalt über das  Gelände! Der SV ist Gast!

 

Ja, die Bürgermeister und Verwaltungsspitzen des Auetals haben den Heimatverein immer nach Kräften unterstützt! Bis auf Jörn Lohmann. Spätestens seit Januar 2023 hat er konsequent gegen die Interessen des Vereins für Heimatpflege Auetal e.V. gearbeitet! Was nach Satzung seinen Ausschluss gerechtfertigt hätte!

Dass wir selber sehr viel Geld in das Gebäude und Gelände investiert haben und zusätzlich Zuschüsse dafür eingeworben haben, weil die Gemeinde nicht genug Geld dafür hatte, verschweigt Herr Landmann!

 

Eine Satzungsänderung kann und soll nicht stattfinden, da die Einladung keine neue Formulierung enthält! Geplant ist eine Diskussion über §11!

 

Ich habe immer deutlich gesagt, dass ich nicht als 1. Vorsitzender zur Verfügung stehe! Daran hat sich nichts geändert!